Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

Was wir für Sie tun können

Arbeitssicherheit nach § 6 ArbSichG und nach dem Arbeitsschutzgesetz

Komplettservice Arbeitssicherheit 
Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, §§ 4-7 BioStoffV und §§ 6-7 GefStoffV 
Absicherung der Grundpflichten des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitsicherheitsorganisation

Arbeitsschutzmanagement

Unterstützung der Projektleitung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei neuen Projekten, Umbauten, Sanierungen und Stillständen in der chemischen Industrie, der Erdölverarbeitung und weiterer Industrien

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Beratung zur Baustellenverordnung 
Unterstützung des Bauherrn oder Architekten in der Planungsphase 
Gestellung von Sicherheitskoordinatoren in Planungs- und Ausführungsphase 
Erarbeitung von Vorankündigungen, S+G-Plänen und Unterlagen nach BaustellV

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Gestellung von Koordinatoren gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen 
Erstellen von baustellenbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (A+S-Plan) 
Mitwirkung bei der Auswahl der technischen Ausrüstung und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) 
Überwachung der Einhaltung aller eingeleiteten Maßnahmen 
Unterweisung der Beschäftigten bei besonderen Gefährdungen 
Erstellen von speziellen Arbeits- und Betriebsanweisungen

 

Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz, Konzepte, Planung 
Alarmpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzordnungen 
Unterstützung bei der Berechnung und Beschaffung von Art und Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen

Umweltschutz

Erstellung von Gefahrstoffkastastern, Entwickeln von Programmen der Resourcenschonung für kleine und mittelständische Betriebe

Koordination nach BaustellenV

Arbeiten in kontaminierten Bereichen