Was wir für Sie tun können
Arbeitssicherheit nach § 6 ArbSichG und nach dem Arbeitsschutzgesetz
Komplettservice Arbeitssicherheit
Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, §§ 4-7 BioStoffV und §§ 6-7 GefStoffV
Absicherung der Grundpflichten des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitsicherheitsorganisation
Arbeitsschutzmanagement
Unterstützung der Projektleitung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei neuen Projekten, Umbauten, Sanierungen und Stillständen in der chemischen Industrie, der Erdölverarbeitung und weiterer Industrien
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Beratung zur Baustellenverordnung
Unterstützung des Bauherrn oder Architekten in der Planungsphase
Gestellung von Sicherheitskoordinatoren in Planungs- und Ausführungsphase
Erarbeitung von Vorankündigungen, S+G-Plänen und Unterlagen nach BaustellV
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Gestellung von Koordinatoren gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Erstellen von baustellenbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (A+S-Plan)
Mitwirkung bei der Auswahl der technischen Ausrüstung und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Überwachung der Einhaltung aller eingeleiteten Maßnahmen
Unterweisung der Beschäftigten bei besonderen Gefährdungen
Erstellen von speziellen Arbeits- und Betriebsanweisungen


Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz, Konzepte, Planung
Alarmpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzordnungen
Unterstützung bei der Berechnung und Beschaffung von Art und Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen
Umweltschutz
Erstellung von Gefahrstoffkastastern, Entwickeln von Programmen der Resourcenschonung für kleine und mittelständische Betriebe
Koordination nach BaustellenV


Arbeiten in kontaminierten Bereichen
