Was wir für Sie tun können
Arbeitssicherheit nach § 6 ArbSichG und nach dem Arbeitsschutzgesetz
Komplettservice Arbeitssicherheit
Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, §§ 4-7 BioStoffV und §§ 6-7 GefStoffV
Absicherung der Grundpflichten des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitsicherheitsorganisation
Arbeitsschutzmanagement
Unterstützung der Projektleitung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei neuen Projekten, Umbauten, Sanierungen und Stillständen in der chemischen Industrie, der Erdölverarbeitung und weiterer Industrien
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Beratung zur Baustellenverordnung
Unterstützung des Bauherrn oder Architekten in der Planungsphase
Gestellung von Sicherheitskoordinatoren in Planungs- und Ausführungsphase
Erarbeitung von Vorankündigungen, S+G-Plänen und Unterlagen nach BaustellV
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Gestellung von Koordinatoren gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Erstellen von baustellenbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (A+S-Plan)
Mitwirkung bei der Auswahl der technischen Ausrüstung und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Überwachung der Einhaltung aller eingeleiteten Maßnahmen
Unterweisung der Beschäftigten bei besonderen Gefährdungen
Erstellen von speziellen Arbeits- und Betriebsanweisungen
Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz, Konzepte, Planung
Alarmpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzordnungen
Unterstützung bei der Berechnung und Beschaffung von Art und Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen
Umweltschutz
Erstellung von Gefahrstoffkastastern, Entwickeln von Programmen der Resourcenschonung für kleine und mittelständische Betriebe